Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seehof Reichert GmbH & Co KG
Stand: 11 Dezember 20081. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Zimmern, Tagungs- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote der Seehof Reichert GmbH sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung freibleibend und unverbindlich. Die Reservierung von Zimmern, Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werde erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Seehof Reichert GmbH & Co KG bindend. Sofern bei der vom Gast/Veranstalter beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das Risiko hohen Schäden bestehen kann, muss uns dies sobald bekannt, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß bekannt gegeben werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des Gastes/Veranstalters aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters (z. B. Politisch, religiös, öffentlichkeitswirksam etc.) geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange unseres Hauses zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Der Vertrag kommt zwischen der Seehof Reichert GmbH & Co KG und dem Gast/Veranstalter zustande. Wird der Vertrag mit der Seehof Reichert GmbH & Co KG durch einen Dritten z. B. Einer Agentur, eines gewerblichen Vermittlers, haftet dieser uns gegenüber gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, wenn uns eine entsprechende Erklärung von diesem vorliegt. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Zimmer, Räume und Flächen an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Seehof Reichert GmbH & Co KG. Sie sind ohne diese nicht zulässig.
3. Zimmerbestellung
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Reservierte Zimmer die durch den Gast nicht schriftlich bestätigt sind gelten als storniert. Reservierte Zimmer die nicht bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages bezogen sind, können von der Seehof Reichert GmbH & Co KG anderweitig vergeben werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Gast/Veranstalter die nach 18 Uhr Anreise ankündigt oder das Zimmer voraus bezahlt hat. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11 Uhr geräumt zurückgegeben werden. Werden die Zimmer erst später zurückgegeben, ist die Seehof Reichert GmbH & Co KG berechtigt bis 18 Uhr 50% des vereinbarten Logispreises und nach 18 Uhr den vollen Logispreis in Rechnung zu stellen. Es steht dem Gast/Veranstalter frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nachweis oder Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
4. Stornobedingungen und Rücktritt
Stornofristen und -gebühren sind im Anhang festgelegt. Abweichungen dieser Stornobedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Seehof Reichert GmbH & Co KG. Bei Rücktritt des Gastes ist die Seehof Reichert GmbH und Co KG berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Die Seehof Reichert GmbH & Co KG bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um die Stornogebühren möglichst gering zu halten. Wird der Rücktritt erklärt, ist die Seehof Reichert GmbH & Co KG berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung nicht abgehalten wird. Es bleibt der Seehof Reichert GmbH & Co KG unbelassen darüber hinaus gehende geltend zu machen. Dem Veranstalter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Veranstalter hat die nutzlosen Aufwendungen zu erstatten, welche der Seehof Reichert GmbH & Co KG dadurch erwachsen, dass die in der Buchung festgelegte Teilnehmerzahl nicht eingehalten wird. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist die Personenzahl, die uns 3 Tage vor der Veranstaltung verbindlich genannt wird. Die Seehof Reichert GmbH & Co KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
- vom Gast/Veranstalter zu leistende Vorauszahlungen trotz Setzung einer einmaligen Nachfrist nicht zeitgerecht eingehen.
- höhere Gewalt und andere nicht zu vertretende Umstände (Streik, Aussperrung,
- behördliche Anordnungen usw.) die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden
5. Optionsvereinbarung
Gibt der Reservierende bis zum vereinbarten Optionstermin keine schriftliche Zu- oder Absage, nimmt die Seehof Reichert GmbH & Co KG die Zimmer/Veranstaltungsräume wieder zur freien Verfügung. Das Optionsrecht des Hotels gilt der Maßgabe, dass unter Hinweis auf eine feste Reservierungsvereinbarungsmöglichkeit der Vertragspartner aufzufordern ist, seinerseits zu erklären bzw. sein Optionsrecht auszuüben. Bei Nichtausübung ist die Reservierung hinfällig, bei Ausübung ist die Reservierung fest, d. h. der Beherbergungsvertrag ist entsprechend der Reservierung unbedingt geschlossen.
6. Preise und Leistungen
Die Seehof Reichert GmbH & Co KG ist verpflichtet, die vom Gast/Veranstalter bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen der Seehof Reichert GmbH & Co KG an Dritte. Die vereinbarten Preise sind inklusive Bedienung und Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Seehof Reichert GmbH & Co KG berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angeglichen werden, höchstens jedoch um 5%. Für jedes weiteres Jahr zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Seehof Reichert GmbH & Co KG die
vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so können die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft nach billingem Ermessen der Seehof Reichert GmbH & Co KG dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden, es sei denn, die Seehof Reichert GmbH & Co KG hat die Verschiebungzu vertreten. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Seehof Reichert GmbH & Co KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin gilt das Recht zu Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 01.05.2000. Die Seehof Reichert GmbH & Co KG ist berechtigt, die im Anhang festgesetzten Anzahlungen zu verlangen.
7. Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Seehof Reichert GmbH & Co KG spätestens 5 Werktage (Veranstaltungen über 100 Personen 7 Werktage) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Bei Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen, es sei dann dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird bei der Abrechnung anerkannt. Bei den darüber hinausgehenden Abweichungen wird der ursprüngliche gemeldete Teilnehmer abzüglich 5% zugrunde gelegt. Im Fall einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
8. Pflichten der Seehof Reichert GmbH & Co KG
Die Seehof Reichert GmbH verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, für einen ungestörten Veranstaltungsablauf zu sorgen, sowie die vereinbarte Verköstigung zu gewährleisten. Etwaige Änderungen des Bewirtungsumfangs oder der Leistungserbringung aufgrund des Veranstaltungsauflaufes, oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse behält sich die Seehof Reichert GmbH & Co KG vor. Sie ist berechtigt, in einem solchen Fall mit einem der Art und Güte entsprechenden Produkt zu erfüllen. Die Seehof Reichert GmbH verpflichte sich, im Fall einer Reklamation von Speisen, Nachbesserungen zu erbringen. Diese sind während der Veranstaltung der Seehof Reichert GmbH oder deren Bediensteten unverzüglich anzuzeigen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens bei Rückgabe der Räume erhoben werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei unmöglicher oder fehlgeschlagener Nachbesserung Minderung zu verlangen.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatz gegenüber die Seehof Reichert GmbH & Co KG sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden von ihr oder ihren Bediensteten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Geld und Wertsachen können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Wir empfehlen, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen.
9. Haftung des Gastes/Veranstalters für Schäden und Verluste
Der Gast/Veranstalter haftet für alle Verluste und Schäden, etwas solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Es obliegt dem Veranstalter hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Seehof Reichert GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, sowie die Rechnung für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung durch Rauchmelder im Hotel trägt der Gast. Für die Reinigung von Vorhängen, Betten und Kissen stellen wir pauschal 80,- € in Rechnung.
Gema
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Gast/Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren sind vom Gast/Veranstalter zu tragen. Der Gast/Veranstalter stellt das Hotel von eventuellen Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte Der GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Gast/Veranstalter) entstehen oder geltend gemacht werden, frei.
10. Sonstiges
Fundsachen werden nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage nachgesandt. Wir bewahren Fundsachen 6 Monate in unserm Hotel auf. Ein Verwahrungsvertrag kommt über die Nachrichten, Post- und Warensendungen nicht zustande. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausnahmen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und gegen Berechnung eines Zuschlags gemacht werden. Hotelzimmerreservierungen ab 15 Zimmern an Wochenenden sind nur in Verbindung mit einer Veranstaltungsreservierung möglich.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam wenn die Seehof Reichert GmbH & Co KG diese auch schriftlich bestätigt hat. Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz der Seehof Reichert GmbH & Co KG. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Anhang zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anzahlungen:
50 % Anzahlung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Bei Hochzeiten:
1000,-- € - 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Vertragsabschluß
Bei Veranstaltungen die länger als 1 Uhr nachts dauern, wird ein Nachtzuschlag von 80,-- € pro Stunde erhoben. Für die festliche Dekoration mit weißen Stofftischdecken, Stoffservietten und Kerzen berechnen wir pro
Person 1,50 €. Gerne schreiben wir Menükarten für Sie, hierfür berechnen wir pro Stück 1,80 €. Selbstverständlich ist es möglich Kaffee und Kuchen auf unserer Seehofwiese einzunehmen o. ä. Für Auf- und Abbau berechnen wir pauschal 50,- €. Benötigen Sie spezielle Technik? Wir stellen Sie Ihnen gerne zur Verfügung: TV 50,- €, CD-Player 20,- €, Funkmikrofon mit Saallautsprecher 100,-€, Beamer 120,---€
Stornobedingungen und -fristen:
Falls im Fall einer Stornierung eine Weitervermietung nicht möglich ist, hat der Besteller folgende Beiträge zu bezahlen:
Hotel:
- bei Reservierungen von 1-3 Zimmern - bis 2 Tage vor Ankunft keine Kosten
- ab 1 Tag vor Ankunft - 80% des vereinbarten Logispreises
- bei Reservierungen von 4-9 Zimmern - bis 8 Tage vor Ankunft keine Kosten danach 80% des vereinbarten Logispreises
- bei Reservierungen ab 10 Zimmern - bis 21 Kalendertage vor Ankunft keine Kosten
- 20-15 Kalendertage vor Ankunft - 50% des vereinbarten Logispreises
- 14-0 Kalendertage vor Ankunft - 80% des vereinbarten Logispreises
Gastronomie:
Bei alleiniger Reservierung von Gasträumen:
Eine Stornierung einer Restaurantreservierung ist nur möglich, wenn das Stornogesuch bei Gruppen bis zu 25 Personen mindestens 6 Tage von 26-50 Personen mindestens 8 Tage bei mehr als 50 Personen mindestens 14 Tage
schriftlich vor dem Reservierungstermin eingeht. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist der Zugang bei der Seehof Reichert GmbH & Co KG. Die Anzahlung bei Hochzeiten wird bei Stornierung bis max: 4 Monate vor der Hochzeit
zurückerstattet. Danach wird die Anzahlung einbehalten, wenn nicht weitervermietet werden kann.













